Ausbürgern der im Ausland lebenden Laoten



Laotische Staatsangehörige im Ausland, die im Besitz der laotischen Reisepässe sind, Bleiberecht im Ausland haben und bei der Botschaft registriert sind, haben bei Bedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag ausbürgern zu lassen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt (für Kinder unter 18 Jahre):
1Antrag formlos geschrieben mit Begründung  3x
2Kopie der Reisepass und Personalausweis  ''
3Lebenslauf  ''
4Geburtsurkunde des Antragsstellers  ''
5Meldebescheinigung/ Meldebestätigung  ''
6Heiratsurkunde  ''
7Führungszeugnis  ''
8Ärztliches Attest  ''
9Meinung von minderjährigem Kind auf Entlassung  ''
10 Einbürgerungszusicherung  ''
11Bescheinigung des Solidaritätsbeitrages für das Vaterland  ''
12Meinung von Botschaft  ''
13Aktuelle Passbilder 3x4 cm  ''
14Bescheinigung für den Schutz- und Aufbaubeitrag des Vaterlandes  ''
15Gebühr  50 EUR
Bemerkung:

Alle Unterlagen müssen von glaubigem Übersetzer ins Laotisch übersetzt und beglaubigt werden, wenn sie in fremder Sprache befasst worden sind. Unvollstaendige Unterlagen werden nicht weiterbearbeitet/beruecksichtigt. Derjenige, der Alter ab 18 Jahre erreicht, muss den Punkt 9 weglassen. Bite laden Sie folgende Fomulare kon_004.pdf runter.