Regulierung der Eheschließung



Beabsichtigt ein laotischer Staatsbürger, die Ehe mit einem ausländischen Staatsbürger zu schließen, so sind beide Parteien verpflichtet, die Heiratserlaubnis bei der Botschaft zu beantragen. Dazu müssen folgende Dokumente jeweils von jeder Seite vorgelegt sein:
  1. Heiratsantrag (zum Herunterladen unter Nr. 7; für ausländischen Staatbürger ist der Antrag formlos )
  2. Lebenslauf (zum Herunterladen unter Nr. 7; für ausländischen Staatbürger ist der Antrag formlos )
  3. Eine aktuelle Meldebescheinigung
  4. Kopie vom Personalausweis und Reisepass
  5. Geburtsurkunde
  6. Ein aktuelles Führungszeugnis
  7. Ledigkeitsbescheinigung
  8. Ärztliches Atest
  9. 3 x Passbild (3 x 4 cm)
  10. Eine finanzielle Bestätigung (nur für ausländischen Staatsbürger, u.a. Lohnbescheinigung der letzten drei Monate oder ein gültiger Arbeitsvertrag)
  11. Eine notariell beurkundete Verpflichtungserklärung vom ausländischen Staatsbürger zur Übernahme der entstehenden Kosten für freiwillige Rückkehr im Falle der Ehescheidung
  12. Bearbeitungsgebühr 50 Euro

Bemerkung:

 


Verwandte Informationen:
 - Heiratsantrag & Lebenslauf (Nr. 7) herunterladen
 - Antrag auf Namensänderung nach Eheschließung (Nr. 8) herunterladen