Beabsichtigt ein laotischer Staatsbürger, die Ehe mit einem ausländischen Staatsbürger
zu schließen, so sind beide Parteien verpflichtet, die Heiratserlaubnis bei der
Botschaft zu beantragen. Dazu müssen folgende Dokumente jeweils von
jeder Seite vorgelegt sein:
Heiratsantrag (zum Herunterladen unter Nr. 7; für ausländischen
Staatbürger ist der Antrag formlos )
Lebenslauf (zum Herunterladen unter Nr. 7; für ausländischen Staatbürger
ist der Antrag formlos )
Eine aktuelle Meldebescheinigung
Kopie vom Personalausweis und Reisepass
Geburtsurkunde
Ein aktuelles Führungszeugnis
Ledigkeitsbescheinigung
Ärztliches Atest
3 x Passbild (3 x 4 cm)
Eine finanzielle Bestätigung (nur für ausländischen Staatsbürger, u.a. Lohnbescheinigung der letzten drei Monate oder ein
gültiger Arbeitsvertrag)
Eine notariell beurkundete Verpflichtungserklärung vom ausländischen Staatsbürger zur Übernahme der
entstehenden Kosten für freiwillige Rückkehr im Falle der Ehescheidung
Bearbeitungsgebühr 50 Euro
Bemerkung:
Die Bescheinigung der Heiratserlaubnis kann innerhalb von zwei Monaten
ausgestellt werden, wenn alle erforderlichen Papiere vorgelegt sind. Daher
ist es zu empfehlen, alle notwendigen Unterlagen vorerst vollständig zu beschaffen
und schließlich an die Botschaft zu übersenden.